Rache niedriger beweggrund

Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und. 1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind rachemotivierte Tötungen nicht ohne weiteres als Mord aus niedrigen Beweggründen zu. 2 , § 2 Rn. 38). Bei Morden, die einen rassistischen Hintergrund haben, wird meist der niedrige Beweggrund angenommen. 2. Blutrache und Ehrenmorde. 3 Als niedrige Beweggründe wurden Rassenhass, Ausländerfeindlichkeit, sowie Imponiergehabe und Rachsucht angenommen, sofern Letztere keine nachvollziehbare. 4 Rache als niedriger Beweggrund? In seinem Beschluss vom Oktober in dem Verfahren 1 StR 57/10 hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Frage, ob Rache als niedriger Beweggrund im Sinne des § StGB anzusehen ist, folgendes ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind rachemotivierte Tötungen nicht ohne weiteres. 5 Niedriger Beweggrund (§ StGB) Siehe dazu etwa BGH, Beschl. v. – 1 StR / a) Im Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht allerdings zunächst davon ausgegangen, dass Beweggründe dann niedrig im Sinne von § Abs. 2 StGB sind, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders. 6 Tötet der Täter einen anderen Menschen aus Rache oder um ihn zu bestrafen, kann nur dann ein Mord aus niedrigen Beweggründen angenommen werden, wenn diese Motivation ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruht. Ein Rachemotiv allein reicht also nicht aus, um den Täter wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu bestrafen. 7 Rache zählt zwar in der Regel zu den niederen Beweggründen (nicht Vergeltung, ganz schwer auch für Staatsanwälte und Richter, die ich kenne), dennoch ist vieles nicht Rache, was schlechte Juristen und andere Provokateure im Strafrecht als Rache so sehen. 8 Für die Beurteilung von Beweggründen als „niedrig“ ist zu bedenken, dass jede Tötung gem. § StGB verwerflich ist. Damit ein niedriger Beweggrund und somit Mord gem. § StGB angenommen werden kann, muss daher eine gesteigerte Verwerflichkeit vorliegen. 9 Es habe es unterlassen zu prüfen, ob die Wut auf das Opfer ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhe. Für die Annahme des Mordmerkmals eines niedrigen Beweggrundes komme es bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache aber darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen. mordmerkmale 10