Ins restaurant gehen corona Nach einer langen Durststrecke haben die meisten Restaurants wieder geöffnet - unter strengen Auflagen. Wir testen für dich, wie sicher essen gehen jetzt. 1 Nein. Für Gäste in gastronomischen Einrichtungen gelten mittlerweile keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht und. 2 Grundsätzlich gilt eine 2G-Zugangsregel in Gastronomie und Hotellerie. Damit haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Das gilt nicht für die Außenbereiche. Es. 3 Wer nach langer Zwangspause also wieder einmal essen gehen oder sich ins Café setzen möchte, kann das auch ohne Maske relativ sicher tun. 4 Corona-Regeln: Ins Restaurant nur noch mit Test oder Booster Kontakte, Quarantäne, Kontrollen: Bund und Länder haben sich abermals auf neue, schärfere Corona-Maßnahmen geeinigt. Wir erklären. 5 Gastronomie Corona Regeln aktuell: 3G oder 2G in Restaurant, Kneipe und Bar: Regeln zu Test- und Maskenpflicht Die Gastronomie hat Corona-Regeln wie die 3G- oder 2G-Regel eingeführt. 6 In fast allen Bundesländern sind spätestens ab morgen die Restaurants wieder offen. Ausnahmen gelten für Bayern, wo vorerst nur Biergärten und Außenbereiche aufmachen dürfen, und Sachsen-Anhalt. 7 Nein. Für Gäste in gastronomischen Einrichtungen gelten mittlerweile keine Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel sind längst aufgehoben. 8 Nach monatelangen Corona-Beschränkungen sind in Deutschland weitere Maßnahmen weggefallen. In der Gastronomie und Hotellerie gilt nun die 3G-Regel, nach der auch Ungeimpfte mit negativem Test zum Beispiel im Restaurant essen dürfen. Auch die lange geschlossenen Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen, dort gilt die 2G-Plus-Regel. 9 Seit Sonntag (3. April) gibt es für Gastronomie und Hotelbetriebe keine Zugangsbeschränkungen und auch keine Maskenpflicht mehr. Also auch in Innenräumen können sich die Menschen ohne Maske. 10 Mit August fällt die Corona-Quarantäne. Infizierte dürfen dann Lokale besuchen, müssen aber in Innenräumen durchgehend FFP2-Maske tragen. 11