Wie lange darf ein auszubildender krank sein Wie oft darf ein Azubi krank sein? Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft du als Azubi krank werden darfst. Allerdings gibt es eine Faustregel: Diese besagt, dass ein Azubi. 1 Bis zu einem gewissen Maße sind krankheitsbedingte Fehlzeiten in der Ausbildung normal. Wie lange und oft ein Azubi fehlen darf, ist außerdem. 2 Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das 66 Fehltagen insgesamt, bzw. 22 Tagen pro Ausbildungsjahr. Der Prüfungsausschuss fällt dann. 3 Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten ( Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu. 4 Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie oft du als Azubi krank werden darfst. Allerdings gibt es eine Faustregel: Diese besagt, dass ein Azubi nicht mehr als 10 Prozent seiner Ausbildungszeit fehlen sollte. 10 Prozent entsprechen bei einer 3-jährigen Ausbildung rund 66 Tage. 5 Wird der Auszubildende während des Urlaubs krank und kann er diese Krankheit durch ärztliches Attest nachweisen, so wird diese Zeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§§ 8, 7 Abs. 4 BUrlG). Die Krankheitstage gelten dann nicht als Urlaubstage. 6 Wie viele Krankheitstage darf ich haben? Übersteigen die Fehlzeiten mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit (Betrieb und Berufsschule), ist deine Zulassung gefährdet. Bei einer dreijährigen Ausbildung entspricht das 66 Fehltagen insgesamt, bzw. 22 Tagen pro Ausbildungsjahr. 7 Wie lange erhält man eine Lohnfortzahlung? Wenn du für eine längere Zeit krankgeschrieben bist, erhältst du laut § 19 des Berufsbildungsgesetzes sechs Wochen lang die volle Ausbildungsvergütung. In dieser Zeit läuft auch dein Ausbildungsverhältnis ganz normal weiter. 8 Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht. Wer zahlt nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. 9 Ein Auszubildender muss seinen Ausbildungsbetrieb unverzüglich benachrichtigen, wenn er krank oder arbeitsunfähig geworden ist und nicht in den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule gehen kann. Dies erfordert im Regelfall eine telefonische Nachricht vor oder zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. fehltage ausbildung 2 jahre 10